Abmahnung

In einer Abmahnung fordert der Vermieter den Mieter auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und seinen Pflichten nachzukommen. Die Abmahnung ist an keine Form gebunden, erfolgt aber am besten schriftlich. Ignoriert der Mieter die Abmahnung, hat der Vermieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer fristlosen Kündigung zu beenden. Abmahnungen sind gerechtfertigt bei:

  • Zahlungsverzögerungen
  • Verstößen gegen die Hausordnung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Untervermietung
  • Unerlaubter Tierhaltung