Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienverwaltung (WEG- & Mietverwaltung)

Bei der Immobilienverwaltung hängen die Bedingungen stark vom geschlossenen Verwaltervertrag ab. Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, die nicht bereits im Hauptvertrag fixiert sind.

1 Geltungsbereich

  • Vertragsergänzung: Diese Bedingungen gelten für alle Verwaltungsleistungen (WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung) der [Ihr Firmenname] als Ergänzung zum jeweiligen Verwaltervertrag.
  • Rangfolge: Regelungen im Verwaltervertrag oder gesetzliche Vorschriften des WEG-Rechts haben Vorrang vor diesen AGB.

2 Leistungserbringung und Vollmachten

  • Gesetzlicher Rahmen: Der Verwalter führt seine Aufgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 19, § 27 WEG) aus.
  • Vertretung: Der Verwalter ist im Rahmen des Vertrages berechtigt, die Eigentümergemeinschaft bzw. den Eigentümer gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
  • Spezialsoftware: Zur Vertragserfüllung setzt der Verwalter digitale Portale und ERP-Systeme (etg24, Impower, lexoffice) ein. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten für die Einrichtung aktuell zu halten.

3 Sonderleistungen und Zusatzvergütung

  • Grundleistungen: Die reguläre Verwaltergebühr deckt die im Hauptvertrag definierten Grundleistungen ab.
  • Zusatzaufwand: Leistungen, die über den normalen Rahmen hinausgehen (z. B. Durchführung außerordentlicher Eigentümerversammlungen, Begleitung großer Sanierungsmaßnahmen, Klageverfahren), werden nach der im Verwaltervertrag vereinbarten Sondervergütung oder nach Zeitaufwand berechnet.

4 Haftung und Sorgfaltspflichten

  • Sorgfalt: Der Verwalter haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung seiner Aufgaben.
  • Haftungsdeckelung: Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Verwalters begrenzt.
  • Mitwirkungspflicht: Der Kunde hat dem Verwalter alle für die Verwaltung erforderlichen Unterlagen (z. B. Teilungserklärung, Vorjahresabrechnungen, Mietverträge) unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Laufzeit: Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen im Verwaltervertrag sowie den gesetzlichen Fristen (insb. § 26 WEG für die Abberufung des Verwalters)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermarktung

1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  • Gegenstand: Diese AGB gelten für alle Maklerverträge (Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit) zwischen der HumBre Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden.
  • Abweichungen: Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

  • Vertraulichkeit: Alle vom Makler erhaltenen Informationen und Angebote (insb. Exposés) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
  • Schadensersatz: Gibt der Kunde diese Daten ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Provision.

3 Zustandekommen des Vertrages und Widerruf

  • Vertragsschluss: Ein Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z. B. Anforderung eines Exposés) zustande.
  • Widerrufsrecht: Bei B2C-Verträgen, die online, per E-Mail oder Telefon geschlossen werden, steht dem Kunden ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Maklertätigkeit beginnt vor Ablauf der Frist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

4 Provisionsanspruch

  • Entstehung: Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt.
  • Mitursächlichkeit: Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss des Vertrages mitursächlich war.
  • Fälligkeit: Die Provision ist am Tag des Zustandekommens des Hauptvertrages ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Höhenregelung (Kauf): Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird die Provision gemäß § 656c BGB hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt und beträgt jeweils [z. B. 3,57 %] inkl. MwSt.

5 Haftungsbeschränkung

  • Objektdaten: Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer oder Dritten. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.
  • Haftungsumfang: Für Schäden haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt