Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienverwaltung (WEG- & Mietverwaltung)
Bei der Immobilienverwaltung hängen die Bedingungen stark vom geschlossenen Verwaltervertrag ab. Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, die nicht bereits im Hauptvertrag fixiert sind.
1 Geltungsbereich
- Vertragsergänzung: Diese Bedingungen gelten für alle Verwaltungsleistungen (WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung) der [Ihr Firmenname] als Ergänzung zum jeweiligen Verwaltervertrag.
- Rangfolge: Regelungen im Verwaltervertrag oder gesetzliche Vorschriften des WEG-Rechts haben Vorrang vor diesen AGB.
2 Leistungserbringung und Vollmachten
- Gesetzlicher Rahmen: Der Verwalter führt seine Aufgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 19, § 27 WEG) aus.
- Vertretung: Der Verwalter ist im Rahmen des Vertrages berechtigt, die Eigentümergemeinschaft bzw. den Eigentümer gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
- Spezialsoftware: Zur Vertragserfüllung setzt der Verwalter digitale Portale und ERP-Systeme (etg24, Impower, lexoffice) ein. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten für die Einrichtung aktuell zu halten.
3 Sonderleistungen und Zusatzvergütung
- Grundleistungen: Die reguläre Verwaltergebühr deckt die im Hauptvertrag definierten Grundleistungen ab.
- Zusatzaufwand: Leistungen, die über den normalen Rahmen hinausgehen (z. B. Durchführung außerordentlicher Eigentümerversammlungen, Begleitung großer Sanierungsmaßnahmen, Klageverfahren), werden nach der im Verwaltervertrag vereinbarten Sondervergütung oder nach Zeitaufwand berechnet.
4 Haftung und Sorgfaltspflichten
- Sorgfalt: Der Verwalter haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung seiner Aufgaben.
- Haftungsdeckelung: Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Verwalters begrenzt.
- Mitwirkungspflicht: Der Kunde hat dem Verwalter alle für die Verwaltung erforderlichen Unterlagen (z. B. Teilungserklärung, Vorjahresabrechnungen, Mietverträge) unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeit: Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen im Verwaltervertrag sowie den gesetzlichen Fristen (insb. § 26 WEG für die Abberufung des Verwalters)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermarktung
1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Gegenstand: Diese AGB gelten für alle Maklerverträge (Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit) zwischen der HumBre Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden.
- Abweichungen: Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
- Vertraulichkeit: Alle vom Makler erhaltenen Informationen und Angebote (insb. Exposés) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
- Schadensersatz: Gibt der Kunde diese Daten ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Provision.
3 Zustandekommen des Vertrages und Widerruf
- Vertragsschluss: Ein Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z. B. Anforderung eines Exposés) zustande.
- Widerrufsrecht: Bei B2C-Verträgen, die online, per E-Mail oder Telefon geschlossen werden, steht dem Kunden ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Maklertätigkeit beginnt vor Ablauf der Frist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
4 Provisionsanspruch
- Entstehung: Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt.
- Mitursächlichkeit: Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss des Vertrages mitursächlich war.
- Fälligkeit: Die Provision ist am Tag des Zustandekommens des Hauptvertrages ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Höhenregelung (Kauf): Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird die Provision gemäß § 656c BGB hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt und beträgt jeweils [z. B. 3,57 %] inkl. MwSt.
5 Haftungsbeschränkung
- Objektdaten: Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer oder Dritten. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.
- Haftungsumfang: Für Schäden haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt
