Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst die Verwaltung von Eigentumswohnungen, welche sich im Sondereigentum befinden, während das Gemeinschaftseigentum gemeinschaftlich von den Wohnungseigentümern besessen und von der WEG-Verwaltung verwaltet wird. 

 

Das gehört zu den Aufgaben bei der Sondereigentumsverwaltung 

Vorwegzuschicken ist zunächst, dass sich die Sondereigentumsverwaltung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch auf mehrere Wohnungen eines Eigentümers oder von Wohnungen verschiedener Eigentümer erstrecken kann. Dabei müssen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung nicht von derselben Hausverwaltung erfolgen, können es aber. Wird die WEG-Verwaltung mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt, bietet das den Vorteil, dass die Hausverwaltung über das gesamte Objekt und dessen Gegebenheiten bestens informiert ist.

Aufgaben bei der Vermietung erledigt die Hausverwaltung für den Wohnungseigentümer. Davon umfasst sind insbesondere:

  • Überwachung der Mietzahlungen und sonstigen Zahlungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Angebote über Wartungs-. Reparatur- und Sanierungsarbeiten
  • Mietersuche einschließlich der Überprüfung der Bonität des Mieters
  • Mietvertragserstellung sowie gegebenenfalls Mietvertragsabschluss
  • Kautionsabwicklung
  • Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels beziehungsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Entgegennahme von Mietminderungen und / oder Mängelanzeigen
  • Entgegennahme von Mieterkündigungen
  • gegebenenfalls Kündigung des Mieters, insbesondere bei dessen vertragswidrigem Verhalten
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Zwischenablesungen beim Mieterwechsel