Aufgaben des Verwalters

Der Hausverwalter ist ein Dienstleister, der für Ihre WEG gegen Bezahlung eine konkrete Funktion mit vorgeschriebenen Pflichten wahrnimmt. Als Wohnungseigentümer, der das Verwalterentgelt anteilig bestreitet, sollten Sie über die grundlegenden Aufgaben des Verwalters Bescheid wissen.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Eigentumswohnung gekauft haben, sind Ihnen viele Abläufe und Prozesse rund um die WEG-Hausverwaltung sicherlich neu. Sie wissen zwar, dass es eine Hausverwaltung bzw. einen WEG-Verwalter gibt, kennt jedoch noch nicht die entsprechenden Zuständigkeiten. So stellen Sei sich als frischer Wohnungsbesitzer die obige Frage, die rundum berechtigt ist – schließlich bekommt der Verwalter für seine Tätigkeit von der WEG ein Verwalterentgelt, dass Sie mittels ihrer Hausgeldzahlungen mitfinanzieren. Sie und die anderen Eigentümer nehmen also eine Dienstleistung wahr und dabei ist es nie verkehrt, den genauen Leistungsumfang zu kennen. Manche Aufgaben der Hausverwaltung sind verhandelbar, während andere gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unbedingt zu erfüllen sind. Hierbei handelt es sich um die Verwalterpflichten, die auch nicht durch einen Verwaltervertrag ausgeschlossen werden können.

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt eine ordnungsgemäße Verwaltung vor. Für den WEG-Verwalter ergeben sich daraus konkrete Aufgaben. Besonders bekannt dürfte die Zuständigkeit des Hausverwalters für die Erstellung des Wirtschaftsplans sowie für die Jahresabrechnung sein.
Die Grundlage für die Verwalteraufgaben stellt vor allem § 27 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dar, der nicht umsonst „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ heißt. Der WEG-Verwalter benötigt schließlich auch konkrete Befugnisse, um seine Aufgaben erledigen zu können. Die Zuständigkeiten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie für die Rechnungslegung werden mit § 28 WEG geregelt.