Aufzugskosten

Vor allem in Mehrfamilienhäusern mit vielen Stockwerken ist ein Aufzug praktisch. Hier wird beschrieben, mit welchen Kosten beim Betrieb eines Aufzugs zu rechnen ist.

Wie hoch sind die Aufzugskosten im laufenden Betrieb?

Im laufenden Betrieb setzen sich die Aufzugskosten aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Stromkosten
  • Wartungskosten
  • Reparaturkosten

Auch während des Standby-Betriebs fallen Aufzugskosten an. Die eingeschaltete Kabinenbeleuchtung sowie die gesamte Steuerung des Aufzugs verbrauchen auch Energie, wenn der Aufzug gerade nicht unterwegs ist. In einem Mehrfamilienhaus mittlerer Größe müssen Sie mit einigen Hundert Euro Stromkosten für einen Aufzug jährlich rechnen.

Wichtig sind regelmäßige Wartungen des Personenaufzugs. Üblicherweise besteht ein Wartungsvertrag mit einem Serviceunternehmen, die Kosten liegen in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro jährlich für einen Aufzug. Die genauen Aufzugskosten sind jedoch von der Größe der Anlage und den Wartungsintervallen abhängig.

Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Eigentümern, wird mit dem monatlich zu zahlenden Hausgeld in der Regel auch eine Instandhaltungsrücklage für die Reparatur eines Aufzugs angespart.

Welche Aufzugskostensind auf den Mieter umlegbar?

Laufende Aufzugskosten für den Betrieb darf der Vermieter auf den Mieter umlegen. Zu den Betriebskosten zählen:

  • Stromkosten
  • Wartungskosten
  • Reinigungskosten
  • Rufbereitschaft für Notdienst

Kosten für Ersatzteile oder deren Einbau sowie Kosten für eine Entstörung dürfen nicht umgelegt werden. Bewohner des Erdgeschosses müssen sich, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, ebenso an den Aufzugskosten beteiligen – auch wenn Sie den Aufzug nicht nutzen.

Als Mieter können Sie die Betriebskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie beispielsweise die Wartungskosten aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen.