Betriebskostenverordnung

Die „Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten“ – so die offizielle Bezeichnung – wird mit BetrKV abgekürzt. Diese Verordnung regelt genau, welche Positionen als Betriebskosten angerechnet werden können und welche Aufwendungen auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

In der einmal jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnung dürfen nur jene Positionen auf den Mieter umgelegt werden, die auch tatsächlich in der Betriebskostenverordnung aufgelistet werden – diese Regelung ist  verbindlich.

Hieraus ergibt sich, warum alle Parteien, Mieter wie Vermieter, sich gut mit dem Thema Betriebskostenverordnung auseinandersetzen müssen. Die Betriebskostenverordnung ist also das Regelwerk für den Bereich Mietnebenkosten schlechthin.