Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind zwei Begriffe, mit denen Sie als Wohnungseigentümer oder als Kaufinteressent einer Eigentumswohnung immer in Kontakt kommen werden. Daher ist es nicht unwichtig zu wissen, worum es sich bei beiden Formen des Eigentums handelt und was für Sie im Rahmen der Nutzung Ihrer Wohnung von Bedeutung ist. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Sondereigentum ergeben in § 13 WEG und § 14 WEG. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen zeigen, was die Unterscheidung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in der Praxis bedeutet.

Typische Beispiele für Gemeinschaftseigentum
  • Aufzug
  • Außenputz
  • Balkone
  • Dach
  • Fassade
  • Fenster
  • Flure
  • Fundament
  • Garten (z. B. Rasen, Bäume, Beete)
  • Geländer
  • Haustüren
  • Heizung (Zentralheizung zur Versorgung aller Wohnungen, keine Etagenheizung)
  • Hof
  • Kamine
  • Keller
  • Kellerfenster
  • Leitungen (z. B. Gas, Wasser, Elektrik, TV, Telefon)
  • Mauern (inkl. tragende Mauern innerhalb des Sondereigentums)
  • Mülleimer
  • Wege (Pflastersteine, Schotter usw.)
  • Zähler (z. B. Gas, Wasser)
  • Zäune