Kündigungsfristen

Eine fristlose Kündigung ist an keine Fristen gebunden. Für eine ordentliche Kündigung bestehen folgende Fristen:

  • Bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  • Bei einem Mietverhältnis von fünf bis acht Jahren ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten rechtens.
  • Bei einem Mietverhältnis von mehr als acht Jahren kann der Vermieter mit einer Frist von neun Monaten dem Mieter kündigen.

Weigert sich ein Mieter, trotz rechtsgültiger Kündigung auszuziehen, hat der Vermieter die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung zu klagen. Bei einer Räumungsklage prüft das Gericht zuerst, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Ist ein gerichtliches Räumungsurteil rechtskräftig, beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung. Die Dauer, bis nach der Räumungsklage die Zwangsräumung erfolgt, reicht von ein paar Monaten bis zu mehreren Jahren. Für die Kosten der Räumungsklage kommt im Vorfeld der Vermieter auf. Er ist berechtigt, sich das Geld von seinem ehemaligen Mieter zurückzuholen.