Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erklärt sich vom Begriff her zumindest schon einmal selbst. Sie gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit der Zahlungen, die an den Vermieter entrichtet worden sind. Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein Mieter dem neuen Vermieter darlegen, dass keinerlei Mietschulden offen sind. Ausgestellt wird die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen bzw. vorherigen Vermieter.

Eine Pflicht zur Anfertigung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es nicht! Ein BGH-Urteil vom 30. September 2009 (VIII ZR238/08) besagt, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.

Um eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vollständig anzufertigen, sind einige Inhalte verbindlich, da das Dokument ansonsten wenig Aussagekraft entfaltet. Wenn Sie für Ihren bisherigen Mieter gerne eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen möchten, sollten zahlreiche Angaben darin zu finden sein, um den Informationsgehalt zu erhöhen. Daher gehört in den Inhalt der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung mindestens:

  • der vollständige Name des ehemaligen Mieters
  • die Wohnungsadresse der angemieteten Wohnung
  • der Zeitraum des Mietverhältnisses
  • die Angabe dazu, dass der Mieter die Miete fristgerecht und regelmäßig sowie vollständig gezahlt hat
  • der vollständige Name und die Adresse des Vermieters, gefolgt von dessen Unterschrift mit Datum und Ort