Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentum gehört Ihnen zu 100%, das Gemeinschaftseigentum der WEG nur anteilig gemäß Ihren Miteigentumsanteilen, die auch Ihren Anteil an den Ausgaben der Gemeinschaft bestimmen (Höhe des Hausgeldes).

Eine gute Sondereigentumsverwaltung kann einem als Vermieter viel Arbeit abnehmen. Dies kostet natürlich etwas und schmälert die Rendite der Wohnung, da Sie die Kosten für die Wohnungsverwaltung nicht auf den Mieter umlegen können. Gleiches gilt für die Kosten der WEG-Verwaltung.

WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung können vom identischen Anbieter wahrgenommen werden – müssen aber nicht. Ist die Verwaltung WEG weniger gut, lohnt es sich meistens, für die Wohnungsverwaltung auf einen anderen Anbieter auszuweichen. Der Sondereigentumsverwalter handelt schließlich in Ihrem Auftrag.

Aufgaben in den Bereichen Mietvertrag und Organisation
  • Vorbereitung und Abschluss des Mietvertrages
  • Suche geeigneter Mieter und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
  • Bonitätsprüfungen von Mietinteressenten
  • Unterstützung bei der Durchsicht von Wohnungsbewerbungen und bei der Entscheidung für einen konkreten Mieter
  • Abwicklung der Mietkaution (z. B. Eröffnung eines entsprechenden Mietkautionskontos)
  • Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung
  • Vorbereitung und Durchführung von Wohnungsübergaben inkl. Protokollerstellung (z. B. Wohnungsübergabeprotokoll, Schlüsselübergabeprotokoll)
  • Umsetzung und Begleitung von Wohnungsräumungen
Aufgaben im Bereich Verwaltung und Kontoführung
  • Anpassung der Miete (z. B. nach § 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierung)
  • Überwachung des Eingangs der Mietzahlung und ggf. Forderungsmanagement bei offenen Mietzahlungen (Versand von Mahnungen, Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens)
  • Verwaltung des Mietkontos
  • Begleichen von Rechnungen, die an den Vermieter gerichtet sind (z. B. Hausgeldzahlungen an die WEG, Grundsteuer etc.)
  • Erstellung und Versand der jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Überwachung des Bauzustandes der Mietwohnung und ggf. Beauftragung von Reparatur- oder Sanierungsarbeiten
  • Abnahme von Dienstleistungen
  • Sicherstellung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern)
  • Maßnahmen zur Kostenreduzierung (z. B. Auswahl von Handwerkern mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis)
  • Ablesung von Zählerständen beim Mieterwechsel
  • Prüfung von Rechnungen (z. B. Jahresabrechnung der WEG, externe Dienstleister etc.)
  • Führen aller Unterlagen für die vermietete Wohnung
Aufgaben im Bereich der Kommunikation
  • Komplette Korrespondenz mit dem Mieter
  • Meldung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die zuständige WEG-Hausverwaltung
  • Abmahnungen im Namen des Vermieters
  • Erstellung von Auswertungen und Handlungsempfehlungen für den Vermieter (z. B. Mieterhöhung, Instandhaltungsbedarf, Modernisierungsoptionen)