Sondernutzungsrecht

Erst durch das Mittel des Sondernutzungsrechts können Gemeinschaftsimmobilien und -anlagen „so richtig genutzt“ werden, wie man sich dies als Wohnungsbesitzer oder Kaufinteressent vorstellt. Ohne das Sondernutzungsrecht gäbe es etwa keine PKW-Stellplätze.

So sinnvoll das Sondernutzungsrecht ist, so viele Dinge sind dabei auch zu beachten, sodass es innerhalb einer WEG keine Probleme oder Missverständnisse gibt.

  • Nur der Eigentümer oder jene Gruppe von Eigentümern mit Sondernutzungsrecht darf den relevanten Teil des Gemeinschaftseigentums nutzen – kein anderer Miteigentümer.
  • Sondernutzungsrechte können nur Miteigentümer der WEG haben, keine außenstehenden Dritte, da diese immer Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum voraussetzen.
  • Üblicherweise werden Sondernutzungsrechte bereits mit der Teilungserklärung einer WEG begründet.
  • Es bedarf somit einer Vereinbarung (Zustimmung aller Eigentümer einer WEG), um ein Sondernutzungsrecht zu gewähren oder dieses zu ändern.
  • Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn die Gemeinschaftsordnung dies zulässt und somit konkrete Sondernutzungsrechte mittels Beschlussfassung erlaubt.
  • Ist ein Sondernutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen, ist dieses nicht für neue Miteigentümer verbindlich, sofern diese nicht per Erbschaft Teil der WEG geworden sind.
  • Sondernutzungsrechte können durchaus vermietet werden, wie beispielsweise Autostellplätze zeigen. Die Einnahmen fallen dem Inhaber des Sondernutzungsrechts zu.
  • Sofern nicht anders vereinbart, trägt die gesamte WEG weiterhin die Kosten für jene Teile des Gemeinschaftseigentums, für das ein Sondernutzungsrecht vereinbart wurde. Daher gehen jedoch in der Praxis Sondernutzungsrechte in der Regel mit einer Kostenübernahme einher.

Letztendlich ist das Sondernutzungsrecht ein Mittel, um zusätzlich zum Sondereigentum einzelnen Miteigentümern das alleinige Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums zu ermöglichen, die eben dadurch gekennzeichnet sind, dass sie nicht abgeschlossen sind.