Sonderumlage

Eine Sonderumlage ist dann notwendig, wenn eine WEG einen außerordentlichen Finanzbedarf hat, der mit dem bestehenden Vermögen und den Vorleistungen durch das Hausgeld nicht gedeckt ist. Die Wohnungseigentümer entscheiden per Beschluss über eine Sonderumlage.

Eine Sonderumlage ist eine Maßnahme seitens des WEG-Verwalters, welche wohl überlegt sein will. Sie sollte kein regelmäßiges Mittel sein, um die Liquidität einer WEG sicherzustellen.

Damit eine Sonderumlage erhoben wird, muss die WEG auf einer Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss fassen. Dieser bestimmt die Höhe der Sonderumlage und auch den zur Anwendung kommenden Verteilerschlüssel sowie den Termin für die Fälligkeit. Hinsichtlich des Verteilerschlüssels kommt fast ausschließlich eine Aufteilung gemäß Miteigentumsanteilen zur Anwendung. Wurde eine Sonderumlage beschlossen, müssen Sie also Ihren Anteil daran bis zum Fälligkeitstermin auf das entsprechende Konto Ihrer WEG überweisen oder per Einzugsermächtigung abbuchen lassen. Kommt es in einer WEG zu einer Sonderumlage mit einem sehr hohen Geldbetrag, steht es der Hausverwaltung auch frei, eine Sonderumlage mit mehreren Raten vorzuschlagen. Dies hat den Vorteil, dass vor allem weniger zahlungskräftige Eigentümer entlastet und mittels mehrerer Raten Ihrer Zahlungsverpflichtung gerecht werden.