Das so ziemlich wichtigste Dokument, welches es im Kontext des Wohneigentums überhaupt auftaucht, ist die Teilungserklärung.
Als eine der zentralen Grundlagen für die Entstehung von Teil- und Wohnungseigentum ist die Teilungserklärung Ihrer WEG so etwas wie das Dokument aller Dokumente. Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde und begründet das Wohneigentum als solches. Gibt es keine Teilungserklärung, so gehört ein Gebäude samt dem dazugehörigen Grundstück nur einem Eigentümer. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben wollen oder bereits erworben haben: Eine Aufteilung in einzelne Wohnungen erfolgt nach § 8 WEG mithilfe der ganz speziellen notariellen Urkunde, um die es hier geht, also mithilfe der Teilungserklärung. Darin wird genau ersichtlich, wie viele Teileigentumseinheiten es gibt und was grundsätzlich auf dem Grundstück und dem Gebäude an Gemeinschaftseigentum ausgewiesen ist. So ist es möglich, dass jedes Sondereigentum zum Beispiel einzeln veräußerbar ist oder mit einer Hypothek belastet werden kann.