Wer eine Wohnung kauft, wird automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, was mit verschiedenen Rechte und Pflichten einhergeht. Der Kauf umfasst dabei die Wohnung in Form von Sondereigentum sowie Anteile am Gemeinschaftseigentum, den sogenannten Miteigentumsanteilen. Diese sind die Grundlage für das Hausgeld und für die Höhe Ihrer Haftung, wenn die WEG in die Zahlungsunfähig hereinrutscht.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann rechtlich begründet, wenn der erste Eigentümer in das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wurde. Grundlage einer jeden WEG ist die Teilungserklärung, mit der das Eigentum aufgeteilt wird. Einige Menschen bezeichnen die Teilungserklärung auch als Bibel für den Hausverwalter. Es gibt dabei drei Formen des Eigentums: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum. Sondernutzungsrechte können ebenfalls in einer Teilungserklärung festgeschrieben werden.
Achten Sie bitte stets darauf, dass das Geld Ihrer WEG auf sicheren offenen Fremdgeldkonten (WEG-Eigenkonten) angelegt ist – und nicht auf Treuhandkonten, deren Inhaber der Verwalter ist. Dies entspricht nicht den Vorgaben an eine ordnungsgemäße Verwaltung.