Was Wohnungseigentum und was Teileigentum ist, wird durch die Teilungserklärung festgelegt. Eine Umwandlung des einen Eigentums in die andere Form des Eigentums ist nicht ohne Weiteres möglich. Sie können also nicht Wohneigentum dazu nutzen, ein Geschäft zu eröffnen, auch wenn sich Ihre Wohnung im Erdgeschoss befindet und Sie diese nicht für Wohnzwecke nutzen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer der WEG, es handelt sich also um eine Vereinbarung. Diese muss auch in das Grundbuch eingetragen werden. Läuft noch ein Darlehen für das entsprechende Sondereigentum, das eine Änderung der Eigentumsform erfahren soll, ist ferner die Zustimmung des Gläubigers, also in den meisten Fällen die Zustimmung der Bank, erforderlich. Mit den Details kennt sich der Notar aus, den Sie ohnehin für ein solches Vorhaben konsultieren müssen. Eine Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum und umgekehrt ist natürlich mit diversen Kosten verbunden. Nun ist nur noch zu klären, ob man auch im Teileigentum wohnen darf: Ja, das ist möglich. So ist es bei ausreichender Fläche und entsprechender Aufteilung des Teileigentums denkbar, dass ein Gewerbetreibender oder Freiberufler die Räumlichkeiten für eigene Wohnzwecke nutzt.
Beispiele für Teileigentum
- Arztpraxis
- Rechtsanwaltskanzlei
- Geschäft
- Werkstatt