Das Hausgeld wird monatlich bezahlt und es handelt sich dabei um einen anteiligen Vorschuss auf die jährlichen Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Betrieb der Immobilie.
Hausgeld wird grundsätzlich monatlich gezahlt und zwar im Voraus. Es handelt sich um Vorschusszahlungen, die sich an dem in einer Eigentümerversammlung genehmigten Wirtschaftsplan ausrichten. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bedeutet dies, dass der Wirtschaftsplan die folgenden Bestandteile beinhaltet:
- Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (voraussichtlich, abgeschätzt).
- Anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung.
- Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der Instandhaltungsrücklage.
Das Hausgeld setzt sich dabei aus den Punkten 2 und 3 zusammen, also kurz gefasst, aus den laufenden Kosten der WEG plus der Instandhaltungsrücklage, die angespart wird, um größere Vorhaben aus dem Bereich der Instandhaltung begleichen zu können. Da es sich um Vorauszahlungen handelt, ist es auch klar, dass diese monatlich zu überweisen sind. Empfänger ist die Hausverwaltung bzw. eigentlich die WEG, denn zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört ein offenes WEG-Konto (WEG-Eigenkonto), das auf den Namen der WEG eingerichtet ist. Man kann das Hausgeld also letztendlich auch mit den Abschlagzahlungen, wie man sie beispielsweise von den Energieanbietern her kennt, vergleichen.
Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung setzt sich immer aus mehreren Positionen zusammen, die dem gültigen Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft zu entnehmen sind. Grundsätzlich erhalten Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung natürlich von der Hausverwaltung ein Schreiben, mit denen Ihnen die Höhe des Hausgeldes sowie die entsprechenden Kontodaten mitgeteilt werden. Zahlen Sie Hausgeld, bedeutet dies, dass Sie Ihrer wesentlichen Pflicht als Miteigentümer einer WEG nachkommen!
Bestandteile Hausgeld
- Übliche Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum, Gartenpflege, Reinigungskosten, Winterdienst, Schornsteinfeger usw.).
- Heiz- und Stromkosten für das Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhäuser, Tiefgaragen).
- Kosten für die Hausverwaltung (Gebühren Hausverwalter, Kontoführungskosten etc.).
- Kosten für kleinere Reparaturen, die nicht von der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden (z. B. defektes Schloss, kaputte Glühbirnen, defekte Rauchwarnmelder).
- Beiträge zur Instandhaltungsrücklage (Prinzip des Ansparens).