Instandhaltungsrücklage

Das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft will instand gehalten werden. Das kostet Geld und dieses sollte dann in ausreichender Menge vorhanden sein, wenn eine Instandhaltungsmaßnahme angezeigt ist. De facto spart eine WEG mit der Instandhaltungsrücklage, um sich vor zukünftigen Schäden zu schützen.

Im Rahmen der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen nicht nur regelmäßige Zahlungspflichten wie beispielsweise für Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Abwasser sondern auch Instandsetzungsbedarf. Bedingt durch die damit einhergehenden Kosten wäre es nicht zu vertreten, kein Geld für mögliche Instandsetzungsmaßnahmen oder für zukünftige Bauvorhaben bereitzuhalten. Daher hat der Gesetzgeber die sogenannte ordnungsgemäße Verwaltung dahin gehend im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert, dass das Ansparen einer angemessenen Instandhaltungsrücklage schlichtweg dazugehört. Ebenfalls enthalten nicht wenige Teilungserklärungen einen entsprechenden Passus, der die Instandhaltungsrücklage zu einer Pflicht macht. An der Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage kommt man als WEG eigentlich nicht vorbei.