WEG-Kredit

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft spielt, neben dem Bauzustand der gemeinsamen Immobilie und dem Funktionieren des Gebäudemanagements, insbesondere das Thema Geld eine überaus wichtige Rolle – wobei Kredite nur selten zur Sprache kommen. Viele Wohnungsbesitzer haben eine Wohnung entweder komplett selbst oder mittels Darlehen bzw. Kredit finanziert, um ein kostengünstiges und freieres Wohnen zu ermöglichen, als dies beispielsweise mittels Miete möglich wäre. Für die Bewirtschaftung von Wohneigentum entstehen jedoch immer Kosten, die in einer Eigentümergemeinschaft entsprechend den Miteigentumsanteilen zugeordnet werden. Als Wohnungseigentümer entrichtet man auf monatlicher Basis das Hausgeld, welches sich aus den Betriebskosten sowie aus einem Anteil als Zuführung zur Instandhaltungsrücklage zusammensetzt. Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden und dient der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.

Eine WEG darf sich mit einem Kredit nicht überschulden. Dies liegt nicht nur im Interesse der finanzierenden Bank, welche das Kreditrisiko möglichst gering halten muss – sondern ist ebenfalls im Sinne der Eigentümer, welche durch erhöhte Hausgeldzahlungen belastet werden.

Finanzierungsoptionen für eine WEG

  1. Erhebung einer Sonderumlage.
  2. Verwendung von Geldern der Instandhaltungsrücklage bis zu der Grenze der Angemessenheit.
  3. Aufnahme eines WEG-Kredits.

Voraussetzungen für einen WEG-Kredit

  • Wozu wird der Kredit benötigt (zwingend erforderliche Dachinstandsetzung oder Einbau einer Sauna im Kellerraum)?
  • Ist eine Sonderumlage nicht möglich, da diese einzelne Eigentümer zu sehr belasten würde?
  • Muss das Vorhaben möglichst bald durchgeführt werden?
  • Hat der Verwalter mindestens drei Angebote für WEG-Kredite von verschiedenen Banken eingeholt und die Eigentümer über die damit verbundenen Haftungsrisiken informiert?
  • Ist die erforderlich Kreditsumme geklärt worden? Eventuell beteiligt sich nur ein Teil der Eigentümergemeinschaft am Kredit, weil andere Miteigentümer den erforderlichen Kostenanteil ohne Probleme aufbringen können und möchten.
  • Ist die Höhe des Kredits angemessen für die Anzahl der betroffenen WEG-Miteigentümer und passt auch die Laufzeit (mehr als 10 Jahre nur in ganz besonderen Fällen möglich)?